Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Europäische Zentralbank (EZB) länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken. Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass Daten im Bereich der Zahlungsverkehrsstatistik und der Statistik über Zahlungsverkehrssysteme erhoben werden können. Diese Daten sind für eine Bestandsaufnahme und die Beobachtung der Entwicklungen auf den Zahlungsmärkten in den Mitgliedstaaten sowie für die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungsverkehrssysteme von wesentlicher Bedeutung.
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Das Eurosystem erhebt Daten zum Zahlungsverkehr gemäß der Leitlinie EZB/2007/9 . Zur Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der Zahlungsverkehrsstatistik…
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Im Bereich der Zahlungsbilanzstatistiken koordinieren die EZB und die Kommission die Erstellungsarbeiten, soweit dies zweckdienlich ist. Diese Verordnung…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Die EZB sollte mit der Aufgabe betraut werden, dem ESRB statistische Unterstützung zu leisten. Daher sollte die in dieser Verordnung festgelegte und für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.