Erwägungsgrund 2 32013R1416
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der das Statut geändert wurde, werden die Dienst- und Versorgungsbezüge und die Ruhegehälter der Beamten und sonstigen Bediensteten der Union in den Jahren 2013 und 2014 nicht aktualisiert. Diese Angleichung beschränkt sich auf die Beibehaltung der Kaufkraft an den verschiedenen Dienstorten für das Jahr 2013 —