Erwägungsgrund 5 32013R0143
Auf der Grundlage dieser alternativen Methoden gemäß Punkt 7 des Abschnitts B von Anhang II zur Verordnung (EU) Nr. 510/2011 wurden verschiedene Optionen erwogen und hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Repräsentativität und Machbarkeit beurteilt. Die Option, bei der das Basisfahrzeug mit einem geschätzten einzelnen Massenwert getestet wird, wobei die dem Aufbau entsprechende Komponente mit einer polynomischen Formel in Abhängigkeit von der Bezugsmasse des Basisfahrzeugs berechnet wird, stellt ein optimales Gleichgewicht zwischen der Genauigkeit im Sinne der Bestimmung der CO2-Emissionen des vervollständigten Fahrzeugs, den anfallenden Kosten sowie einer leichteren Umsetzung dar.