Erwägungsgrund 7 32013R0212
Solche Änderungen sollten für Tee, Kakaobohnen, Hopfen, Kohlrabi und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgenommen werden.
Solche Änderungen sollten für Tee, Kakaobohnen, Hopfen, Kohlrabi und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgenommen werden.