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Die Durchführung dieser Verordnung sollte das Niveau der besonderen Unterstützung, die den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres bislang gewährt wurde, nicht beeinträchtigen. Deshalb sollte Griechenland zur Durchführung der geeigneten Maßnahmen über Beträge in Höhe der Fördermittel verfügen, die die Union bereits im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 gewährt.
Die Umsetzung dieser Verordnung sollte das Niveau der besonderen Stützung, die den Regionen in äußerster Randlage bisher gewährt wurde, nicht beeinträchtigen.…
Es ist auch notwendig, den Inhalt des Förderprogramms für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (im Folgenden das „Förderprogramm“), das Griechenland in…
Um die Ziele der Regelung zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres effizienter verwirklichen zu können, sollte das Förderprogramm Maßnahmen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 des Rates sind Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft festgelegt worden, um den Schwierigkeiten abzuhelfen, die…
Die Politik der Union zugunsten der örtlichen Produktion der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 eingeführt worden…
Die Kommission sollte die im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 für Griechenland erforderlichen Übergangsmaßnahmen annehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.