Erwägungsgrund 1 32013R0229
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 des Rates sind Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft festgelegt worden, um den Schwierigkeiten abzuhelfen, die sich aufgrund der außergewöhnlichen geografischen Lage der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres ergeben. Diese Maßnahmen wurden über ein Förderprogramm umgesetzt, das ein wesentliches Instrument für die Versorgung dieser Inseln mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Unterstützung der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung darstellt. Anlässlich der Notwendigkeit, die gegenwärtigen Maßnahmen zu aktualisieren, einschließlich infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, ist es erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 1405/2006 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.