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Bezüglich Chlorantraniliprol bei Karotten mit der Code-Nummer 0213020 gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung für Erzeugnisse, die vor dem 1. Januar 2013 vorschriftsmäßig hergestellt wurden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Bezüglich des RHG von Chlorantraniliprol bei Karotten…
Für Erzeugnisse, die vor dem 6. April 2013 vorschriftsmäßig hergestellt wurden, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch…
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 2.…
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 6. Juli…
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 6. März…
Bezüglich Bitertanol bei Zuckerrüben (Wurzel) mit der Code-Nummer 0900010, Dodin bei Kirschen mit der Code-Nummer 0140020 sowie Vinclozolin bei allen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.