Erwägungsgrund 8 32013R0025
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aktualisieren zu können, es sei denn, diese Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Kaliumdiacetat ist eine äquimolekulare Verbindung zweier zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe (Kaliumacetat, E 261, und Essigsäure, E 260). Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel bewertete 1990 Lebensmittelzusatzstoffe mit verschiedenen technologischen Funktionen. Bei Säuren, Basen und ihren Salzen beruhten die Bewertungen auf den gelisteten Anionen und Kationen. Bewertet wurden auch Essigsäure (E 260) sowie ihre Salze und Ammonium-, Natrium-, Kalium- und Calciumacetate und -diacetate. Der Ausschuss legte für diese Gruppe von Stoffen die annehmbare tägliche Aufnahmemenge „keine Angabe“ fest. Daraus folgt, dass von ihrer Verwendung zur Erreichung der gewünschten technologischen Wirkung keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Zulassung von Kaliumdiacetat für Verwendungen ähnlich wie Kaliumacetat dürfte keine Auswirkungen für die menschliche Gesundheit haben, und ein Gutachten der Behörde ist daher nicht erforderlich.