Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kaliumdiacetat sollte für dieselben Verwendungen zugelassen werden wie Kaliumacetat. In den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte die gegenwärtige Bezeichnung des Zusatzstoffs E 261, nämlich „Kaliumacetat“ ersetzt werden durch den Ausdruck „Kaliumacetate“, der sowohl Kaliumacetat als auch Kaliumdiacetat umfasst.
In die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten Spezifikationen für Kaliumdiacetat aufgenommen werden. Im Anhang der genannten Verordnung sollte Kaliumdiacetat die…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: a) Im Eintrag für den Zusatzstoff E 261 erhält die Überschrift folgende Fassung: „ E 261(i)…
Kaliumdiacetat soll nach dem Antrag als Alternative zu dem Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)), der das Wachstum von Mikroorganismen hemmt,…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
A. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B Abschnitt 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ wird der…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.