Erwägungsgrund 7 32013R0256
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Lebensmittelzusatzstoff in Vitamin-D-Präparaten, die für Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt sind, und legte ihr Gutachten am 8. Dezember 2010 vor. Sie kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Natriumascorbat (E 301) auf die Verwendung als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung bestimmt sind, keine Sicherheitsbedenken aufwirft.