Erwägungsgrund 8 32013R0256
Die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt sind, sollte daher zugelassen werden.
Die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt sind, sollte daher zugelassen werden.