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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Lebensmittelzusatzstoff in Vitamin-D-Präparaten, die für Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt sind, und legte ihr Gutachten am 8. Dezember 2010 vor. Sie kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Natriumascorbat (E 301) auf die Verwendung als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung bestimmt sind, keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt…
Am 15. Dezember 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Vitamin-D-Präparaten, die zur…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 301 folgende Fassung: „E 301…
Für Zutaten, die bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung verwendet werden, gelten weitaus strengere mikrobiologische Anforderungen als…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat am 7. Juni 1996 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.