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Die beantragte Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A führt dazu, dass die Menge des maximalen Restgehalts, die sich in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung ergibt, der von der Behörde im Jahr 2010 bewerteten Menge entspricht. Darüber hinaus gelten die in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zulässigen Höchstgehalte an Vitamin C und Natrium für deren Vorhandensein unter Berücksichtigung aller Quellen, einschließlich dem Restgehalt von Lebensmittelzusatzstoffen. Deshalb dürfte die vorgeschlagene Ausweitung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Natriumascorbat (E 301) derzeit als Lebensmittelzusatzstoff, unter anderem in Vitamin-D-Präparaten für…
Daher sollte die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A für Säuglingsanfangsnahrung und…
Im Oktober 2023 wurde der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in einer Höchstmenge von 50…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 301 folgende Fassung: „E 301…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Lebensmittelzusatzstoff in Vitamin-D-Präparaten, die…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 301 folgende Fassung: „E 301…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.