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Gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Natriumascorbat (E 301) derzeit als Lebensmittelzusatzstoff, unter anderem in Vitamin-D-Präparaten für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung in einer Höchstmenge von 100 000 mg/kg und mit einem maximalen Restgehalt von 1 mg/l in diesen Lebensmitteln zugelassen. Diese Zulassung stützt sich auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) vom 22. Dezember 2010 , in dem der Schluss gezogen wurde, dass die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel für die Vitamin-D-Präparate zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung keine Sicherheitsbedenken aufwirft, da der maximale Restgehalt von 1 mg/l Natriumascorbat nur geringfügig zum Vitamin-C- und Natriumgehalt in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung beitragen würde.
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 301 folgende Fassung: „E 301…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 301 folgende Fassung: „E 301…
Im Oktober 2023 wurde der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in einer Höchstmenge von 50…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Lebensmittelzusatzstoff in Vitamin-D-Präparaten, die…
Daher sollte die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A für Säuglingsanfangsnahrung und…
Die beantragte Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A führt dazu, dass die Menge des maximalen Restgehalts, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.