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Um Handelsstörungen zu vermeiden, sollte eine Übergangsfrist festgelegt werden, während der die Einfuhr von Waren, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung gelten, von den Mitgliedstaaten gemäß den Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten/Geltungsdatum der vorliegenden Verordnung in Kraft waren, akzeptiert werden sollte.
Zur Vermeidung von Handelsstörungen sollte die Verwendung von Bescheinigungen, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gemäß der Verordnung (EU)…
Es sollten ein ausreichender Zeitraum zur Erleichterung des Übergangs von den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 zu den Vorschriften der vorliegenden…
Damit sich die Marktbeteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können, ist ein Übergangszeitraum für die Vermarktung von Erzeugnissen vorzusehen, die dem…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine…
Die derzeit zugelassenen Verwendungen der unter die Artikel 6, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 fallenden Zusatzstoffe sollten nicht durch ihre…
Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.