Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sieht für die Beseitigung geringer Mengen von Material der Kategorie 3 gemäß Artikel 10 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2012 vor. Diese Übergangsfrist sollte um zwei Jahre verlängert werden, in denen weitere Daten über Sammlung, Transport und Beseitigung des betreffenden Materials der Kategorie 3 erhoben werden sollten.
In Anbetracht der relativen Größe der beitretenden Staaten und der Zahl der möglicherweise betroffenen Personen müssen diese Maßnahmen, auch wenn sie nur von…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1128/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich der…
Da einige der Zubereitungen seit Jahrzehnten verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingeräumt…
Artikel 3 wird folgender zweiter Absatz angefügt: „Abweichend von Absatz 1 ist jede von Bulgarien gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG für die in…
Die Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie 2004/101/EG, die Richtlinie 2008/101/EG und die Verordnung (EG) Nr. 219/2009 geänderten Fassung gilt…
Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 müssen Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.