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Unternehmer können Material der Kategorie 2, sofern es von Tieren stammt, die nicht aufgrund einer auf Mensch oder Tier übertragbaren nachgewiesenen oder vermuteten Krankheit getötet wurden bzw. verendet sind, unter Beachtung der in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 1 festgelegten allgemeinen Anforderungen sowie aller anderen von der zuständigen Behörde festgelegten Voraussetzungen an folgende Tiere verfüttern: Die zuständige Behörde kann die Verfütterung von unverarbeitetem Material der Kategorie 2, das von Vögeln stammt, an die Tiere gemäß Unterabsatz 1 in ihrem Hoheitsgebiet nur genehmigen, wenn die zuständige Behörde in ihrer Risikobewertung zu dem Schluss kommt, dass das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung des HPAI-Virus auf regionaler, nationaler und Unionsebene vernachlässigbar ist.
Zootiere;
Pelztiere;
Hunde aus anerkannten Zwingern oder Meuten;
Hunde und Katzen in Tierheimen;
Maden und Würmer, die als Fischköder verwendet werden;
Zirkustiere.
Unternehmer können Material der Kategorie 3 unter Beachtung der in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 1 festgelegten allgemeinen Anforderungen sowie aller anderen von der zuständigen Behörde festgelegten Voraussetzungen an folgende Tiere verfüttern:
Zootiere;
Pelztiere;
Hunde aus anerkannten Zwingern oder Meuten;
Hunde und Katzen in Tierheimen;
Maden und Würmer, die als Fischköder verwendet werden;
Zirkustiere.
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die…
Die zuständige Behörde kann abweichend von Artikel 12 gemäß den Bedingungen nach Absatz 3 dieses Artikels zulassen: a) die Verfütterung von Material der…
außerhalb von Fütterungsplätzen, gegebenenfalls ohne vorherige Sammlung der toten Tiere, an die in Anhang VI Kapitel II Abschnitt 2 Nummer 1 Buchstabe a…
die in Abschnitt 1 festgelegten Sondervorschriften für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte;
verarbeitetes tierisches Protein.
verarbeitetes tierisches Protein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.