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In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2010 zu den abiotischen Risiken von Glycerin als Beiprodukt der Biodieselproduktion aus tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Pflanzenölen für die Gesundheit von Mensch und Tier erkennt die EFSA an, dass Glycerin, das nach der Methode 1 gemäß Anhang IV Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für die Produktion von Biodiesel behandelt wurde, ein in Bezug auf das TSE-Risiko sicheres Material ist. Glycerin als Beiprodukt aus der Biodieselproduktion kann nach der Biogasproduktion in Biogas und Fermentationsrückstände umgewandelt und auf dem Hoheitsgebiet des Produktionsmitgliedstaats ohne Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Behörde.
Tierische Nebenprodukte gemäß Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen ohne Verarbeitung auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht…
In ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2011 über die Fähigkeit oleochemischer Prozesse, TSE-bezogene Risiken in tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 zu…
Der Fortschritt in Wissenschaft und Technik könnte die Entwicklung von Verfahren ermöglichen, mit denen sich Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sieht Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf die Umwandlung tierischer Nebenprodukte in Biogas oder Kompost vor. Werden tierische…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht Maßnahmen für sämtliche sich aus allen TSE beim Tier ergebenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vor,…
Da die Abfallverbrennung und Mitverbrennung bestimmter tierischer Nebenprodukte nicht unter die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.