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Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Aufstellung der Projekte, die in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden und sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden.
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vor, der unter…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Januar 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über deren Durchführung vor.…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie. Der Bericht ist anhand eines Fragebogens…
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten…
Die Mitgliedstaaten unterbreiten der Kommission bis zum 31. August jedes Jahres einen Jahresbericht für das vorangegangene Jahr über die Kontrollen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.