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Ein qualifizierter Risikokapitalfonds sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter Risikokapitalfonds intern verwaltet, fungiert der Fonds gleichzeitig als Verwalter und sollte demnach alle einschlägigen Anforderungen an Verwalter aufgrund dieser Verordnung erfüllen und gemäß dieser Verordnung registriert sein. Ein intern verwalteter qualifizierter Risikokapitalfonds sollte aber nicht als externer Verwalter anderer Organismen für gemeinsame Anlagen oder von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) tätig werden dürfen.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Hinsichtlich Unterabsatz 1 Buchstabe c wird der qualifizierte Risikokapitalfonds selbst als Verwalter…
Sofern Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds externe Verwalter sind und sie gemäß Artikel 14 registriert sind, können sie zusätzlich Organismen für…
In Bezug auf einen qualifizierten Risikokapitalfonds, der von einem in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verwalter verwaltet wird, ist die für den qualifizierten…
Ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Damit die qualifizierten Risikokapitalfonds ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten entstehenden…
Beabsichtigt ein Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, Funktionen einem Dritten zu übertragen, so sollte dies nicht die Haftung des Verwalters…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.