Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um klarzustellen, in welchem Verhältnis diese Verordnung zu den anderen Vorschriften über Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter steht, ist es erforderlich festzulegen, dass diese Verordnung nur für die Verwalter von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gelten soll, die in der Union niedergelassen und gemäß der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats registriert sind, sofern diese Verwalter Portfolios qualifizierter Risikokapitalfonds verwalten. Externe Verwalter von qualifizierten Risikokapitalfonds, die gemäß dieser Verordnung registriert sind, sollten jedoch, vorbehaltlich einer Zulassung gemäß der Richtlinie 2009/65/EG, auch OGAW verwalten dürfen.
Sofern Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds externe Verwalter sind und sie gemäß Artikel 14 registriert sind, können sie zusätzlich Organismen für…
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind Investmentvermögen, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments…
Sofern Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum externe Verwalter sind und sie gemäß Artikel 15 registriert sind, können sie zusätzlich…
Um klarzustellen, in welchem Verhältnis diese Verordnung zu den anderen Vorschriften über Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter steht, ist es…
Diese Verordnung sollte keine allgemeine Verpflichtung begründen, wonach Finanzinstrumente oder Schuldtitel einem Rating gemäß dieser Verordnung zu unterziehen…
Diese Richtlinie gilt für Verwaltungsgesellschaften, die der in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG genannten Tätigkeit der Verwaltung eines Organismus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.