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Mit dieser Verordnung soll das Wachstum von Sozialunternehmen in der Union gestärkt werden. Durch Investitionen in qualifizierte Portfoliounternehmen, die in Drittländern niedergelassen sind, kann den qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum mehr Kapital verschafft werden, wovon wiederum die Sozialunternehmen in der Union profitieren können. Mit dieser Verordnung sollten jedoch auf keinen Fall Investitionen begünstigt werden, die in Portfoliounternehmen getätigt werden, welche in Drittländern niedergelassen sind, in denen es an angemessenen Vorkehrungen für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des Verwalters eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum und jedem anderen Mitgliedstaat, in dem die Anteile des qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum vertrieben werden sollen, fehlt, oder in denen kein effektiver Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten stattfindet.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Hinsichtlich Unterabsatz 1 Buchstabe c wird der qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum selbst…
Mit dieser Verordnung sollen Wachstum und Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Union gestärkt werden. Durch Investitionen in…
Diese Verordnung sollte einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum festlegen, insbesondere im Hinblick auf die qualifizierten…
Angesichts des besonderen Finanzierungsbedarfs von Sozialunternehmen muss Klarheit hinsichtlich der Arten von Instrumenten geschaffen werden, die ein…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung eines Binnenmarkts für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum durch Festlegung der…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum schafft und deren Verwaltern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.