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Beabsichtigt ein Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, Funktionen einem Dritten zu übertragen, sollte dies nicht die Haftung des Verwalters gegenüber dem qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum und dessen Anlegern berühren. Außerdem sollte der Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum Funktionen nicht in einem Umfang übertragen, dass er im Grunde genommen nicht mehr als Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, sondern nur noch als Briefkastenunternehmen angesehen werden kann. Der Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sollte jederzeit für die ordnungsgemäße Ausübung der übertragenen Funktionen und die Einhaltung dieser Verordnung verantwortlich bleiben. Die Übertragung von Funktionen sollte die wirksame Beaufsichtigung des Verwalters eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum nicht aushöhlen; insbesondere sollte sie weder den Verwalter daran hindern, im Interesse seiner Anleger zu handeln, noch verhindern, dass der Fonds im Interesse seiner Anleger verwaltet wird.
Die Haftung des Verwalters eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum gegenüber dem qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum oder dessen…
In Bezug auf einen qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, der von einem in Artikel 2 Absatz 2 bezeichneten Verwalter verwaltet wird, ist die für den…
„Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum“ eine juristische Person, deren regelmäßig ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht,…
Beabsichtigt ein Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, Funktionen einem Dritten zu übertragen, so sollte dies nicht die Haftung des Verwalters…
Ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter…
Damit die qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß verwaltet werden und ihre Verwalter in der Lage sind, die aus ihren Tätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.