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Außerdem sollte die Kommission innerhalb von vier Jahren nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung eine Überprüfung der Wechselwirkungen zwischen dieser Verordnung und anderen Vorschriften über Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter, insbesondere den Vorschriften der Richtlinie 2011/61/EU, in die Wege leiten. Diese Überprüfung sollte sich insbesondere auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung erstrecken und bewerten, ob eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs dahin gehend erforderlich ist, dass auch Verwalter größerer alternativer Investmentfonds die Bezeichnung „EuSEF“ verwenden können. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht unterbreiten, dem gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt sind.
Die Kommission leitet bis zum 22. Juli 2017 eine Überprüfung der Wechselwirkungen zwischen dieser Verordnung und anderen Vorschriften über Organismen für…
Die Kommission leitet bis zum 22. Juli 2017 eine Überprüfung der Wechselwirkungen zwischen dieser Verordnung und anderen Vorschriften über Organismen für…
Außerdem sollte die Kommission innerhalb von vier Jahren nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung eine Überprüfung der Wechselwirkungen zwischen dieser…
Innerhalb von vier Jahren nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte die Kommission eine Überprüfung dieser Verordnung vornehmen, um die Entwicklung des…
Innerhalb von vier Jahren nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte die Kommission eine Überprüfung dieser Verordnung vornehmen, um die Entwicklung des…
Vier Jahre nach der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und im Lichte der Beratungen mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.