Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 · KAPITEL 2
Die in Artikel 4 genannten Genehmigungen werden nicht für Aktivitäten erteilt, die bereits stattgefunden haben.
Art. 5 32013R0401Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen