Art. 11 32011R0101VERORDNUNG (EU) Nr. 101/2011 DES RATES vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 10 32011R0753VERORDNUNG (EU) Nr. 753/2011 DES RATES vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 14 32014R1352VERORDNUNG (EU) Nr. 1352/2014 DES RATES vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 10 32012R0377VERORDNUNG (EU) Nr. 377/2012 DES RATES vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 16 32014R0224VERORDNUNG (EU) Nr. 224/2014 DES RATES vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.