Art. 1 32007R0488VERORDNUNG (EG) Nr. 488/2007 DER KOMMISSION vom 30. April 2007 zur Berichtigung der dänischen, der finnischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis
Betrifft nur die dänische, die finnische und die schwedische Fassung.
Art. 1 32010L0033RICHTLINIE 2010/33/EU DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Berichtigung der spanischen Fassung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung
Betrifft nur die spanische Fassung.
Art. 1 32014R0865VERORDNUNG (EU) Nr. 865/2014 DER KOMMISSION vom 8. August 2014 zur Berichtigung der spanischen Fassung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
(Betrifft nur die spanische Fassung.)
Art. 1 32005R1214VERORDNUNG (EG) Nr. 1214/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 zur Berichtigung der estnischen, der finnischen, der griechischen, der italienischen, der lettischen, der litauischen, der niederländischen, der portugiesischen, der spanischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1722/93 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Produktionserstattungen für Getreide
Betrifft nur die estnische, die finnische, die griechische, die italienische, die lettische, die litauische, die niederländische, die portugiesische, die…
Art. 1 Nr. 3 32017R1407VERORDNUNG (EU) 2017/1407 DER KOMMISSION vom 1. August 2017 zur Berichtigung der bulgarischen, der deutschen, der finnischen, der portugiesischen und der spanischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
(betrifft nicht die deutsche Fassung)