Erwägungsgrund 2 32013R0431
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 die Resolution 2093 (2013) angenommen. Diese Resolution änderte das mit der Resolution 733 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verhängte und mit der Resolution 1425 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen weiter ausgeführte Waffenembargo. Die Resolution 2093 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen führt somit eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Bereitstellung von Hilfe im Zusammenhang mit Waffen und militärischem Gerät ein, die für die Unterstützung der strategischen Partner der AMISOM, für das Personal der Vereinten Nationen und für die Nachfolgemission des Politischen Büros der Vereinten Nationen für Somalia bestimmt sind und setzt das Waffenembargo im Zusammenhang mit dem Aufbau der Sicherheitskräfte der Bundesregierung Somalias teilweise aus.