Erwägungsgrund 3 32013R0431
Der Rat hat am 25. April 2013 den Beschluss 2013/201/GASP erlassen, mit dem der Beschluss 2010/231/GASP geändert und der Resolution 2093 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen entsprechende Ausnahmeregelungen festgelegt werden.