Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um auf einem Markt, der bisher von drei Ratingagenturen beherrscht wird, den Wettbewerb zu stärken, sollten Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme kleinerer Agenturen getroffen werden. In letzter Zeit sind Emittenten oder mit diesen verbundene Dritte dazu übergegangen, Ratings von zwei oder mehr Agenturen einzuholen; daher sollte ein Emittent oder ein mit diesem verbundener Dritter, der zwei oder mehr Ratings anfordert, in Betracht ziehen, mindestens eine Ratingagentur zu beauftragen, deren Anteil am Gesamtmarkt nicht über 10 % liegt und die der Emittent oder ein mit diesem verbundener Dritter als geeignet betrachten könnte, ein Rating der betreffenden Emission oder des betreffenden Emittenten abzugeben.
Wenn ein Emittent oder ein mit ihm verbundener Dritter mindestens zwei Ratingagenturen mit der Abgabe eines Ratings für dieselbe Emission oder dieselbe Einheit…
Wenn ein Emittent oder ein mit ihm verbundener Dritter mindestens zwei Ratingagenturen mit der Abgabe eines Ratings für dieselbe Emission oder dieselbe Einheit…
Aufgrund der Komplexität strukturierter Finanzinstrumente ist es Ratingagenturen nicht immer gelungen, bei den für solche Instrumente abgegebenen Ratings eine…
Ratingagenturen sollten Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Emittenten bei mehreren Ratingagenturen eine Vorabbewertung für ein strukturiertes…
Die Wirksamkeit der Regeln über die Unabhängigkeit und über die Verhütung von Interessenkonflikten, denen zufolge Ratingagenturen nicht über einen langen…
Um eine praktikable Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorgesehenen Regeln über Unabhängigkeit und Verhütung von Interessenkonflikten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.