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Die Mitgliedstaaten und die ESMA sollten dafür sorgen, dass die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 verhängten Sanktionen nur dann offengelegt werden, wenn eine solche Offenlegung verhältnismäßig wäre.
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ festgelegten Grundsätze und der…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu verhängen sind, und deren Durchsetzung…
Damit die ESMA in der Lage ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eine größere Kohärenz bei den Ergebnissen der Aufsicht zu erreichen, sollten…
Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zu verhängen sind, und treffen die zu deren…
Die Mitgliedstaaten sollten die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung anzuwenden sind. Die Sanktionen müssen verhältnismäßig, wirksam…
Unter Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ dargelegten Grundsätze und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.