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Damit Interessenkonflikte weiter abgebaut und ein fairer Wettbewerb am Ratingmarkt erleichtert wird, sollte dafür gesorgt werden, dass die von Ratingagenturen den Kunden in Rechnung gestellten Gebühren nicht diskriminierend sind. Unterschiede bei den für dieselbe Art von Dienstleistung verlangten Gebühren sollten nur durch einen Unterschied bei den tatsächlichen Kosten, die bei der Erbringung dieser Leistung für verschiedene Kunden anfallen, gerechtfertigt sein. Ferner sollten die für Ratingdienste für einen bestimmten Emittenten berechneten Gebühren nicht von den Ergebnissen der ausgeführten Arbeiten oder von der Erbringung damit verbundener (Neben-)Dienstleistungen abhängen. Zwecks wirksamer Überwachung der Einhaltung dieser Regeln sollten die Ratingagenturen außerdem der ESMA die von ihren einzelnen Kunden erhaltenen Gebühren und ihre allgemeine Preispolitik offenlegen.
Eine Ratingagentur unternimmt alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass die Abgabe eines Ratings oder eines Ratingausblicks nicht von bestehenden…
Die ESMA stellt den Ratingagenturen nach dieser Verordnung und der in Absatz 2 genannten Verordnung der Kommission eine Gebühr in Rechnung. Diese Gebühr deckt…
Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu…
In der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 war bereits eine erste Serie von Maßnahmen zur Lösung des Problems der Unabhängigkeit und Integrität von Ratingagenturen…
Ratingagenturen sollten Interessenkonflikte vermeiden und in Fällen, in denen sie unvermeidlich sind, angemessen mit solchen Konflikten umgehen, um ihre…
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte die Vergütung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nicht vom geschäftlichen Erfolg der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.