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Die Bedeutung, die Ratingausblicke für Anleger und Emittenten haben, und ihre Auswirkungen auf Märkte sind mit der Bedeutung und den Auswirkungen von Ratings vergleichbar. Daher sollten sämtliche Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, mit denen gewährleistet werden soll, dass Ratingmaßnahmen zutreffend und transparent sind und nicht zu Interessenkonflikten führen, auch für Ratingausblicke gelten. Gemäß der derzeitigen Aufsichtpraxis wird eine Reihe von Anforderungen der Verordnung auf Ratingausblicke angewandt. Mit der vorliegenden Verordnung sollten die Vorschriften klargestellt werden und es sollte Rechtssicherheit geschaffen werden indem eine Begriffsbestimmung der Ratingausblicke eingeführt wird und verdeutlicht wird, welche spezifischen Bestimmungen für diese Ratingausblicke gelten. Die Begriffsbestimmung der Ratingausblicke sollte auch die üblicherweise als „Credit Watch“ bezeichneten Meinungsäußerungen bezüglich der wahrscheinlichen Richtung, in der sich ein Rating auf kurze Sicht entwickeln wird, umfassen.
Bis zur Offenlegung der Ratings, Ratingausblicke und diesbezüglichen Informationen gegenüber der Öffentlichkeit gelten diese Ausblicke und Informationen als…
„Ratingausblick“ eine Stellungnahme zur wahrscheinlichen Richtung, in der sich ein Rating kurzfristig, mittelfristig oder sowohl kurzfristig als auch…
Bis zur Offenlegung der Ratings, Ratingausblicke und diesbezüglichen Informationen gegenüber der Öffentlichkeit gelten diese Ausblicke und Informationen als…
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen, einschlägigen Maßnahmen sollten die weiteren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments…
Ratings haben — unabhängig davon, ob sie zu Aufsichtszwecken abgegeben werden oder nicht — erheblichen Einfluss auf Anlageentscheidungen sowie auf das Ansehen…
Diese Verordnung sollte für Ratings gelten, die von Ratingagenturen abgegeben wurden, die in der Gemeinschaft zugelassen sind. Diese Verordnung soll vor allem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.