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Der übermäßige Rückgriff auf Ratings sollte verringert werden, und alle durch Ratings ausgelösten Automatismen sollten nach und nach abgebaut werden. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sollten dazu angehalten werden, interne Verfahren einzurichten, die es ihnen ermöglichen, Kreditrisiken selbst zu bewerten; außerdem sollten sie darauf hinwirken, dass Anleger eine sorgfältige Prüfung durchführen. In diesem Zusammenhang sieht die vorliegende Verordnung vor, dass sich Finanzinstitute nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings verlassen sollten. Finanzinstitute sollten daher keine Verträge eingehen, die vorsehen, dass sie sich ausschließlich oder automatisch auf Ratings verlassen, und sie sollten davon absehen, diese in Verträgen als einzigen Parameter für die Bewertung der Bonität eines Investments festzulegen oder eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung von externen Ratings abhängig zu machen.
Die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Einrichtungen müssen eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewertung der Bonität eines…
Im Prüfungsbericht ist darauf einzugehen, wie und in welchem Umfang das Unternehmen oder die Gruppe eigene Kreditrisikobewertungen vornimmt, um zu vermeiden,…
Der übermäßige Rückgriff auf externe Bonitätsbeurteilungen sollte verringert werden, und die aus ihnen abgeleiteten Automatismen sollten nach und nach beseitigt…
Die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Einrichtungen müssen eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewertung der Bonität eines…
Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der…
Die Methoden der Ratingagenturen zur Bonitätsbewertung sollten streng, systematisch und beständig sein und einer Validierung unterliegen, die auf geeigneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.