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Nach Artikel 43 der Akte über die Bedingungen des Beitritts legt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit die Bedingungen fest, unter denen auf das Erfordernis einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung für durch den Korridor von Neum beförderte Waren der Europäischen Union verzichtet werden kann.
Die Zollstelle nach Artikel 127 Absatz 3 kann bei Waren, für die vor Ablauf der Frist für die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung eine Anmeldung zur…
Angesichts der spezifischen Merkmale der lokalen Wirtschaft ist es angebracht, einen Verzicht auf die Anforderung, für im Korridor von Neum beförderte Waren der…
Diese Verordnung legt die Vorschriften fest, nach denen a) auf die Anforderung einer summarischen Ausgangsanmeldung für Unionswaren, die das Hoheitsgebiet…
Artikel 3 ist anwendbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Der Gesamtwert jeder Sendung von Unionswaren, die durch den Korridor von Neum befördert…
Beim Ausgang der Waren ergreifen die Zollbehörden folgende Maßnahmen: a) Festlegung einer Höchstdauer, innerhalb deren die Beförderung von Unionswaren durch den…
Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission gemäß dem Vertrag sonstige Änderungen des Abkommens, die nicht in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.