Erwägungsgrund 1 32013R0479
Am 9. Dezember 2011 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Union und Kroatien den Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union („Beitrittsvertrag“). Dieser Beitrittsvertrag wird gemäß seinem Artikel 3 Absatz 3 am 1. Juli 2013 in Kraft treten, sofern alle Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind.