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Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Die vierte überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der im Dezember 2010 vom UN-Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter und das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UNCETDG/GHS) angenommenen Änderungen. Sie enthält Änderungen, die u. a. neue Gefahrenkategorien für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole und die weitere Rationalisierung der Sicherheitshinweise betreffen. Daher müssen die technischen Vorschriften und die Kriterien in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an die vierte überarbeitete Fassung des GHS angepasst werden.
Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Dezember 2008 wurde die dritte…
In Bezug auf den Sicherheitshinweis P210 in Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hat die Revision 5 des global harmonisierten Systems…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Die Übernahme der GHS-Kriterien in das Gemeinschaftsrecht bringt die Einführung neuer Gefahrenklassen und -kategorien mit sich, die nur teilweise den…
In dieser Verordnung wurde das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.