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Die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene regelmäßig überarbeitet. Die fünfte überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der im Dezember 2012 vom UN-Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter und das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UNCETDG/GHS) angenommenen Änderungen. Sie enthält unter anderem Änderungen, die ein neues Alternativverfahren zur Einstufung oxidierender Feststoffe betreffen, Änderungen der Vorschriften für die Einstufung in die Gefahrenklassen hautätzend/hautreizend und schwer augenschädigend/augenreizend sowie Aerosole. Zudem wurden darin mehrere Sicherheitshinweise ebenso wie die Reihenfolge einiger Sicherheitshinweise geändert, wie es sich aus der Streichung eines Eintrags und einer getrennten Einfügung an der neuen Stelle des Eintrags ergibt. Daher müssen die technischen Vorschriften und die Kriterien in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an die fünfte überarbeitete Fassung des GHS angepasst werden.
Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Die vierte überarbeitete Fassung des…
Die Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Dezember 2008 wurde die dritte…
In Bezug auf den Sicherheitshinweis P210 in Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hat die Revision 5 des global harmonisierten Systems…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte Globale Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) legt international…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.