Erwägungsgrund 4 32013R0545
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die eingereichten Daten geprüft und ist am 15. Mai 2013 zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen um einen sowohl in vitro als auch in vivo mutagenen Stoff handelt und bei seiner Verwendung als Aromastoff insofern Sicherheitsbedenken bestehen.