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Bis 2014 legt die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der vorhandene Informationen über öffentlich-private Partnerschaften und andere implizite Verbindlichkeiten, etwa Eventualverbindlichkeiten, außerhalb der öffentlichen Verwaltung enthält. Bis 2018 legt die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat einen weiteren Bericht vor, in dem bewertet wird, inwieweit die von der Kommission (Eurostat) veröffentlichten Informationen über Verbindlichkeiten sämtliche impliziten Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, außerhalb der öffentlichen Verwaltung umfassen.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen für alle Teilsektoren des Staates die relevanten Informationen über Eventualverbindlichkeiten, die sich erheblich auf die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat zu gegebener Zeit eine Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte und die abschließenden…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 17. Juni 2028 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor.
Bis zum 31. Dezember 2015 und danach jeweils alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung…
Bis zum 30. Juni 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung und Wirkungen dieser Verordnung vor. Diesem…
Nach der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten sind die relevanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.