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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand sowie gemäß Artikel 213 Absatz 3 über die Bewertung der Tragfähigkeit dieser zulasten des Haushaltsplans gehenden Eventualverbindlichkeiten. Diese Informationen werden gleichzeitig dem Rechnungshof zugänglich gemacht.
Aus Haushaltsgarantien resultierende Eventualverbindlichkeiten können ein breites Spektrum von Finanzierungs- und Investitionsvorhaben abdecken. Im Gegensatz zu…
Gemäß Artikel 210 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden die Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand, die zulasten des…
Nach Artikel 210 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden die Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand, die zulasten des…
Informationen zu den offenen finanziellen Verpflichtungen für die Union, die sich aus der Haushaltsgarantie ergeben, aufgeschlüsselt nach einzelnen Vorhaben;
Bis 31. März jedes Jahres übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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