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Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hat den Zweck, den grenzüberschreitenden Transport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Diese Verordnung gilt jedoch nur für das Hoheitsgebiet derjenigen Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.
Diese Verordnung soll ermöglichen, dass der gewerbsmäßige grenzüberschreitende Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten unter…
Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 gilt für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, der den Euro noch nicht eingeführt hat, ab dem Datum des gemäß Artikel 140…
Da das Ziel dieser Verordnung — nämlich den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten der…
Beim gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten sollte diese Verordnung oder das jeweilige…
Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 auch für die Mitgliedstaaten gilt, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten. Sie…
Die Anwendung der Artikel 1 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009 geänderten Fassung wird auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.