Erwägungsgrund 2 32011R1214
Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten ist es im Allgemeinen außerordentlich schwierig, Euro-Bargeld auf dem Straßenweg gewerbsmäßig zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu transportieren. Diese Situation steht im Widerspruch zu dem Grundsatz des freien Verkehrs des Euro und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs, die zu den Grundprinzipien der Europäischen Union gehören.