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Mit der Einführung des Euro hat die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Straßentransporten von Bargeld erheblich zugenommen. Innerhalb des Euroraums sollten Banken, große Einzelhandelsunternehmen und sonstige professionelle Bargeldverwender mit dem Geldtransportunternehmen (Cash-in-transit-(CIT)-Unternehmen), das das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet, Verträge abschließen können und die Bargelddienstleistungen der nächstgelegenen Filiale der nationalen Zentralbank oder des nächstgelegenen CIT-Cash-Centers nutzen können, auch wenn diese/dieses in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. Darüber hinaus lassen viele Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „teilnehmende Mitgliedstaaten“), ihre Banknoten und Münzen im Ausland herstellen oder haben möglicherweise die Absicht, dies in Zukunft zu tun. Es liegt im Wesen einer einheitlichen Währung, dass Bargeld zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten frei zirkulieren kann.
„grenzüberschreitender Straßentransport von Euro-Bargeld“ den gewerbsmäßigen Transport von Euro-Banknoten oder -Münzen durch ein CIT-Fahrzeug auf der Straße aus…
Das antragstellende Unternehmen, sein CIT-Sicherheitspersonal, die Fahrzeuge und die Sicherheitsverfahren, die von dem Unternehmen für den grenzüberschreitenden…
Diese Verordnung soll ermöglichen, dass der gewerbsmäßige grenzüberschreitende Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten unter…
Im Vorfeld der Umstellung auf den Euro in einem Mitgliedstaat besteht Bedarf an Euro-Bargeldtransporten aus Mitgliedstaaten der Euro-Zone, da die für die…
Aufgrund der mit Bargeldtransporten verbundenen besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben des CIT-Sicherheitspersonals und der Bevölkerung sollte für den…
Angesichts der besonderen Art von CIT-Transportdienstleistungen muss die Richtlinie 96/71/EG auf alle grenzüberschreitenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.