Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission vom 17. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Der physische und logische Schutz vertraulicher Daten sollte durch rechtliche, administrative, technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden. Diese Maßnahmen sollten nicht so weit gehen, dass sie den Nutzen der statistischen Daten für wissenschaftliche Zwecke einschränken.
Erwägungsgrund 7 32013R0557Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen