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Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen die statistische Geheimhaltungspflicht zu verhindern und zu ahnden.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen geeignete Maßnahmen, um Verstöße gegen die statistische Geheimhaltungspflicht zu verhindern und zu ahnden. Die…
Vertrauliche Daten, die die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) übermitteln, sollten nach dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung behandelt…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Vertrauliche Daten, die die Mitgliedstaaten an die Kommission (an Eurostat) übermitteln, sollten nach dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung behandelt…
Die Übermittlung von Daten, einschließlich vertraulicher Daten, durch die Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) gewährleisten gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 und unbeschadet der Wahrung der statistischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.