Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Zu diesem Zweck sollten die Zusammenarbeit und Koordination dieser Stellen systematischer gestaltet und besser organisiert werden, wobei die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Befugnisse und institutionellen Regelungen in vollem Umfang beachtet werden sollten und die Notwendigkeit berücksichtigt werden sollte, den bestehenden grundlegenden Rechtsrahmen zu überarbeiten, um ihn an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, besser auf künftige Herausforderungen reagieren zu können und eine bessere Harmonisierung der europäischen Statistiken sicherzustellen.
Erwägungsgrund 2 32009R0223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen