Erwägungsgrund 3 32013R0057
Um diesen Fehler zu berichtigen und den Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten Rechnung zu tragen, sollte der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 entsprechend geändert werden —
Um diesen Fehler zu berichtigen und den Folgen für die Wirtschaftsbeteiligten Rechnung zu tragen, sollte der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 entsprechend geändert werden —