Art. 1 Nr. 10 32021R0558VERORDNUNG (EU) 2021/558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Artikel werden eingefügt: OGA mit einem zugrunde liegenden Portfolio aus Staatsanleihen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten…
Art. 1 Nr. 62 32019R0876Artikel 132 erhält folgende Fassung: „Artikel 132 Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA Vorbehaltlich des Artikels 132b…
Art. 349 Buchst. b CRRAllgemeine Anforderungen an OGA
Die Geschäftstätigkeit des OGA ist Gegenstand eines Halbjahresberichts und eines Jahresberichts, um eine Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten, der…
Art. 56 Abs. 3 Buchst. a 32009L0065RICHTLINIE 2009/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat oder dessen öffentlichen Gebietskörperschaften begeben oder garantiert werden;
Art. 132 Abs. 3 CRREigenmittelanforderungen für Risikopositionen in Form von Anteilen an OGA
Die Institute dürfen den risikogewichteten Positionsbetrag von Risikopositionen eines OGA im Einklang mit den in Artikel 132a genannten Ansätzen bestimmen,…