Art. 72e Abs. 5 Buchst. c Buchst. b Buchst. a CRRAbzüge von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Eigenmittelinstrumente und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, die die Bedingungen des Artikels 92b Absätze 2 und 3 erfüllen;
Art. 1 Nr. 31 32019R0876Nach Artikel 72 wird folgendes Kapitel eingefügt: „KAPITEL 5a Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Abschnitt 1 Posten und Instrumente…
Art. 72j Abs. 3 CRRAusnahme von Abzügen von Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten für Positionen des Handelsbuchs
Falls bei Positionen, die nicht gemäß Absatz 1in Abzug gebracht wurden, die in diesem Absatz festgelegten Bedingungen nicht länger erfüllt sind, werden die…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b Buchst. b 32024L1174RICHTLINIE (EU) 2024/1174 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Verbindlichkeiten, die die in Artikel 72a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, mit Ausnahme des Artikels 72b Absatz 2 Buchstaben b und d der genannten Verordnung,…
Art. 494b Abs. 3 CRRBestandsschutz für Eigenmittelinstrumente und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Abweichend von Artikel 72a Absatz 1 Buchstabe a gelten vor dem 27. Juni 2019 begebene Instrumente als Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten,…